Ferien in Bad Zwesten

Telefon: +49 5626 921529

Allgemeine  Geschäftsbedingungen

 § 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
  2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder online erfolgen.
  3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
  1. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog.
  2. Die im Katalog bzw. im Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Kurtaxe wird bei Anreise gesondert berechnet.
  3. Der Gast verpflichtet sich, nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Vermieter, innerhalb 14 Tage eine Anzahlung in Höhe von 50% des Buchungspreises auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu überweisen.
  4. Die Restzahlung ist am Tag der Anreise zu entrichten.
  5. Werden Anzahlung (und Restzahlung) nicht fristgemäß geleistet, ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

(Achtung: Sollte durch die Kurzfristigkeit der Buchung die Einhaltung der Zahlungsmodalitäten nicht möglich sein,

ist der Gesamtbetrag bei Anreise direkt beim Vermieter zu zahlen!)

§ 3 Anreise und Abreise

  1. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise sollte bis 18.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorher mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
  2. Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei Verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a.) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b.) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weiteren Schäden.
  3. Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurde. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
  4. Der Gast sowie die übrigen Reiseteilnehmer haben das Mietobjekt samt Inventar und die vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen sorgfältig zu behandeln. Besteht eine Hausordnung so ist diese zu beachten. Insbesondere ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen.
  5. Die Wohnung ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Die Reinigung der Kücheneinrichtung, des Geschirrs, des Bestecks und der Gläser etc. ist Sache des Gastes. Betten sind abzuziehen. Müll in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil der Endreinigung.

Erfolgen diese Reinigungsmaßnahmen bei Abreise nicht oder nicht ordnungsgemäß und entsteht der Reinigungskraft dadurch mehr als für die Endreinigung üblicher Reinigungsaufwand, so trägt der Vertragspartner die dadurch entstehenden Kosten.

§ 4 Haustiere und Rauchen

  1. Das mit bringen eines Haustieres ist nicht gestattet.
  2. Rauchen im Ferienobjekt ist nicht erlaubt.

§ 5 Rücktritt

Absatz 1

  1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten Preis zu zahlen. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10 % bis 20% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
  3. Statt Erfüllung kann der Vermieter pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises):

Stornokosten bei Unterbringung in Ferienhäusern/Ferienwohnungen

Rücktritt bis 28 Tage vor Anreise: 30 %
Rücktritt bis 14 Tage vor Anreise: 60 %
Rücktritt bis 7 Tage vor Anreise: 70%
Rücktritt weniger als 3 Tage vor Anreise: 80%

Absatz 2

  1. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
  2. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Die Rücktritterklärung ist an den Vermieter zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
  4. Bei Buchung über ein Onlineportal muss die Rücktrittserklärung zusätzlich an den jeweiligen Anbieter erfolgen.
  5. Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird dringend empfohlen.

    § 6 Mängel der Leistungen durch den Vermieter

    Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um eine Beseitigung der Mängel durch den Vermieter zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

    § 7 Haftung
    1. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruht.Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht.
    2. Für von Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (701ff BGB).
    3. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
    4. Die Ferienwohnung befindet sich in einer ruhigen Lage. Dennoch kann Lärm von Tieren, Landmaschinen, Baulärm, o.a. nicht ausgeschlossen werden. Der Vermieter kann für die Lärmstörungen nicht verantwortlich gemacht werden.

    § 8 Verjährung

    1. Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs. 1 BGB).
    2. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aus Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    § 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

    1. Es findet deutsches Recht Anwendung.
    2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz der Ferienwohnung.
    3. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz der Ferienwohnung als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

     

    Stornierungskosten
    Standard

    ab Buchungsdatum 30 %
    ab 27 Tage vor Anreise 60 %
    ab 13 Tage vor Anreise 70 %
    ab 3 Tage vor Anreise 80 %